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Die österreichische Autobahnvignette ist eine Gebührenmarke für die Nutzung des Hochleistungsstraßennetzes. Sie wird von der ASFINAG verwaltet und ist für alle Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen verpflichtend. Seit 2018 gibt es auch die digitale e-Vignette.
PKW, Motorräder, Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen unterliegen dem GO-Maut-System.
Ja. Die Vignettenpflicht gilt für alle Fahrzeuge auf österreichischen Autobahnen, unabhängig vom Herkunftsland. Die e-Vignette ist auch für ausländische Kennzeichen erhältlich.
Die Vignette berechtigt zur Nutzung des gesamten Netzes. Für bestimmte Strecken (Tunnels, Pässe) wird zusätzlich eine Sondermaut erhoben.
Klebevignette: Tankstellen, ÖAMTC/ARBÖ, Trafiken, Supermärkte, Grenzübergänge. e-Vignette: ASFINAG-Website oder App. Mehr unter Leistungen.
Ja, die e-Vignette auf der ASFINAG-Website oder App, bis 18 Tage im Voraus buchbar.
Nein. Einmal gekaufte Klebevignetten können nicht zurückgegeben werden. e-Vignette: Stornierung vor Startdatum möglich.
Vom 1. Dezember des Vorjahres bis 31. Januar des übernächsten Jahres (ca. 14 Monate).
Nein, Anhänger benötigen keine separate Vignette. Die Vignette des Zugfahrzeugs gilt auch für den Anhänger.
Nein. Die Klebevignette ist fahrzeuggebunden und kann nicht übertragen werden. Übertragene Vignetten gelten als ungültig.
Durch automatische Kameras und manuelle Kontrollen. Das System ist sehr effektiv und flächendeckend.
Ersatzmaut € 120 (PKW), € 60 (Motorrad). Ablehnung: Verwaltungsstrafe bis € 300.
Bei ASFINAG, Bezirkshauptmannschaft oder ÖAMTC/ARBÖ (für Mitglieder). Mehr unter Kontakt.